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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 12 AL 24/01   

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https://dejure.org/2001,14837
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 (https://dejure.org/2001,14837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 (https://dejure.org/2001,14837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 2001 - L 12 AL 24/01 (https://dejure.org/2001,14837)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 12 AL 24/01
    Die Stichtagsregelung ist nicht verfassungwidrig, da ihre Einführung notwendig und der Zeitpunkt vertretbar gewesen ist (vgl. BVerfGE 75, 78,106).
  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 12 AL 24/01
    Ein Verstoss gegen Art. 14 GG liegt nicht vor, weil Anspruch auf Alhi wegen der Finanzierung aus Steuermitteln nicht der Eigentumsgarantie unterliegt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 242 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 12 AL 24/01
    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, weil dem BSG die hier streiterhebliche Frage bereits einmal zur Entscheidung vorlag, das BSG dies aber ausdrücklich offen gelassen hat, weil es in dem nachfolgend zitierten Fall hierauf letztlich nicht angekommen ist (vgl. BSG v. 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 12 AL 190/00

    Arbeitslosenversicherung

    Zudem hat der Senat in einem vergleichbaren Fall ähnlich entschieden (Urteil vom 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2002 - L 12 AL 167/01

    Arbeitslosenversicherung

    Da der Kläger den Aufhebungsvertrag erst am 14.11.1997 geschlossen und auch erst seit dem 26.04.1998 (nach Ablauf der Sperrzeit vom 01.02. - 25.09.1998) Arbeitslosengeld bezogen hat, war hier nicht zu prüfen, ob ihm aufgrund von Übergangsvorschriften weiterhin Alhi nach dem bis zum 31.03.1997 geltenden Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu zahlen war (vgl. hierzu und zur sog. Stichtagsproblematik Urteile des Senates vom 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 - und vom 20.02.20002 - L 12 AL 190/00 - zu § 427 Abs. 7 SGB III i. V. m. § 242 x Abs. 7 und Abs. 3 AFG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 277/01

    Arbeitslosenversicherung

    Da der Kläger den Aufhebungsvertrag erst am 21.11.1996 geschlossen hat, am 00.00.0000 geboren worden ist und auch erst ab dem 01.07.1997 Arbeitslosengeld bezogen hat, war hier nicht zu prüfen, ob auf den Kläger noch das bis zum 31.03.1997 geltende Recht Anwendung findet (§ 427 Abs. 7 SGB III i.V.m. § 242 x Abs. 7 AFG; vgl. zu dieser Problematik Urteil des erkennenden Senates vom 07.11.2001 - L 12 AL 24/01 -).
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